Stellt ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn einen Außenwasseranschluss im Garten zur Verfügung, damit dieser Wasser für das Bauvorhaben auf seinem Grundstück nehmen kann, so haftet der Nachbar für Schäden, die durch Leitungswasser aus diesem Anschluss entstehen. Urteil lesen
Der Bodenablauf einer Dusche ist Teil eines Rohrsystems. Ein Bruch dieses Bodenablaufes ist daher als Leitungswasserschaden anzusehen. Die Versicherung ist zum Ersatz für die Kosten der Reparatur des Ablaufs und der Erneuerung der Fliesen verpflichtet. Urteil lesen
Nimmt ein Mieter die turnusmäßig geschuldete Treppenhausreinigung nicht vor, ist der Vermieter ohne vorherige Fristsetzung dazu berechtigt, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dem Mieter die dabei anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen, so das Urteil des AG Bremen. Urteil lesen
Graffiti an den Fassaden sind ein ständiges Ärgernis für Hausbesitzer und -bewohner. Bei der Beseitigung stellt sich dann die Frage: Wer muss für die entstandenen Kosten wirklich aufkommen? Sachbeschädigung oder lediglich eine Verschmutzung? Urteil lesen